Homeoffice oder Teleheimarbeitsplatz?

Homeoffice

Unter Homeoffice versteht man im Sprachgebrauch – in Abgrenzung zur Teleheimarbeit – das gelegentliche Arbeiten an einem anderen Arbeitsplatz als dem Gebäude des Arbeitgebers. Im Unterschied zur Teleheimarbeit definiert der Gesetzgeber beim gelegentlichen Homeoffice weniger strenge Erwartungen an die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes. Dies wurde in der Novelle der Arbeitsstättenverordnung mit der Definition des Telearbeitsplatzes ausdrücklich festgelegt.

Teleheimarbeitsplatz

Unter Teleheimarbeitsplätze versteht der Gesetzgeber vom Arbeitgeber für einen festgelegten Zeitraum eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Telearbeit erfordert klare Rahmenbedingungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten:

Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.

Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV)
§ 2 Begriffsbestimmungen

Effektiver Infektionsschutz am Arbeitsplatz

PREFORM Produkte zur Unterstützung bei der Umsetzung
der Coronavirus-Arbeitsschutzstandards

Durch den Einsatz von mobilen Stellwänden und Raumgliederungssystemen ist es möglich, die
Ansteckungsgefahr in Büros zu reduzieren, ohne dabei auf die offene Gestaltung zu verzichten.

PREFORM bietet neben Oberflächen aus Aluminium auch antimikrobielle Stoffe an, die durch den Einsatz von Silberionen die Ansiedlung und Vermehrung von Mikroorganismen verringern. Außerdem können Glas, Plexiglas, Melamin und Aluminium unkompliziert mit Desinfektionsmitteln gereinigt werden. Weiterlesen-der ganze Artikel…

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Move 2.0 – jetzt mit noch mehr Qualitätsmerkmalen

Der Move 2.0 wird ab Mitte April 2020 serienmäßig mit einem erweitertem Auffahrschutz-Sensor ausgeliefert. Das bedeutet, ohne Mehrpreis wird der mit dem bereits gesetzlich vorgeschriebenen Auffahrtschutz ausgestattete Move 2.0 Tisch mit einem noch sensibleren Sensor ausgestattet. Diese Sensortechnik sorgt für erweiterte Sicherheit. Beim Auftreffen auf ein Hindernis (z.B. Drehstuhl) verfährt der Tisch gegenläufig (Fahrtrichtungswechsel) um ca. 40 – 50 mm und gibt so das Hindernis wieder frei.

Der Stromverbrauch konnte im Standby von 0,3 W auf >0,1W reduziert werden. Move 2.0 wird mit PEFC zertifizierten Holzwerkstoffen produziert und auch Move 2.0 Tische verfügen über das FEMB level 3 Nachhaltigkeitszertifikat.

Noch bessere Stabilität durch feste Traverse:
Bei den Tischbreiten 1800 und 2000 mm ohne Plattenüberstand wird die teleskopierbare Traverse durch eine feste Traverse ersetzt. Das sorgt für noch mehr Stabilität des Tisches.

Die teleskopierbare Traverse wird bei den Tischbreiten 1800 und 2000 mm aus dem Programm genommen, die 1600 mm breiten Tische und kleiner behalten die teleskopierbare Traverse.

Was ist das FEMB level 3 Nachhaltigkeitszertifikat?